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Standesamt

Das Standesamt ist ein staatliches Amt, welches z. B. für Hochzeiten zuständig ist.

Das Standesamt ist ein staatliches Amt. Auf einem Standesamt kann geheiratet werden, wenn man schon mal kirchlich
verheiratet war, geschieden ist, und wieder heiraten will, oder wenn man nicht kirchlich gefirmt ist.Nach der Heirat bekommen die gemeinsammen Kinder laut Gesetz, den Familiennamen des Ehemannes.