Ohne eine vorhergehende Verlobung kann man nicht heiraten. Eine Verlobung gilt somit als eine Art Ankündigung, welche besagt das es in näherer Zukunft eine Hochzeit geben wird.
Eine Verlobung soll die Vorfreude auf eine Hochzeit wecken und hat auch einen bewissen rechtlichen Sonderrang wie z. B. vor Gericht oder anderen Ämtern.